Auszug aus dem offiziellen Schreiben des ÖTV vom 28. April 2020:

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet hat. Jegliche Haftung des ÖTV bzw seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den nachfolgen- den Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport auf Tennisanlagen ab 01.05.2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) defniert, für die die nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer/vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich.

Das Betreten einer Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!

Jeder Spieler/ jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
Die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen können vom ÖTV jederzeit aktualisiert werden.
Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.