SEKTION TENNIS: Maßnahmen im Zug der COVID 19-Pandemie

Auszug aus dem offiziellen Schreiben des ÖTV vom 28. April 2020:

Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind einzuhalten. Bei den nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet hat. Jegliche Haftung des ÖTV bzw seiner Landesverbände im Zusammenhang mit den nachfolgen- den Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport auf Tennisanlagen ab 01.05.2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) defniert, für die die nachfolgenden Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer/vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich.

Das Betreten einer Tennisanlage ist selbstverständlich ausnahmslos dann nicht gestattet, wenn eine Person Symptome einer Covid-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweist bzw. die entsprechende Krankheiten/Symptome im Haushalt oder im nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind!

Jeder Spieler/ jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
Die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen können vom ÖTV jederzeit aktualisiert werden.
Alle männlichen/weiblichen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.

Vereinsbetrieb AKTUELL

Schreiben des OÖTV vom 28. Mai 2020:

Ab 29. Mai darf in der Halle gespielt werden. Doppel ist auch bei Turnieren und Meisterschaften erlaubt. Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher zugelassen, ab 1. Juli bis zu 500. Das Verweilen auf der Anlage ist gestattet. Duschen und Garderoben sind geöffnet.
Die Verordnung der Bundesregierung vom 27. Mai 2020  beinhaltet weitere hocherfreuliche Nachrichten für die Tennisspieler in Österreich: Ab 29.5. dürfen die gesamten Clubräumlichkeiten inklusive Duschen, Restaurants/Kantinen und auch Tennishallen geöffnet sein. Das Verweilen auf der Anlage ist mit entsprechendem Sicherheitsabstand (1-Meter-Regel) gestattet. Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher erlaubt, ab 1. Juli bis zu 500. Der Mindestabstand von einem Meter ist dabei einzuhalten. Beim Doppelspiel darf der 2-Meter-Abstand ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden.

Spielbetrieb AKTUELL

  1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
  2. Es sind Einzel- und Doppelspiele gestattet (siehe oben)
  3. Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.
  4. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
  5. Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen.
  6. Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.
  7. Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offziellem Spielende gesäubert und verlassen werden.
  8. Nach dem Spiel ist die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. der Besen mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
  9. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen.

Trainingsbetrieb

„Der Trainingsbetrieb ist in allen Altersbereichen als Einzeltraining oder in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand als Stationsbetrieb durchzuführen.“

Dabei muss freilich der vorgeschriebene Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln werden laufend aktualisiert.
Jeder Spieler/jede Spielerin ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

www.oetv.at | Stand 29.05.2020